Wohnen mit Dauerwohnrecht bedeutet, eine Wohnung ohne Schuldenberg zu haben.
Mit dem Dauerwohnrecht, einem eigentumsähnlichen Recht, wohnt man wie in einer eigenen Eigentumswohnung. Mit dem Erwerb des Dauerwohnrechts vereinbarst Du mit der Wohnungsgenossenschaft „EINHEIT“ eG Chemnitz eine Nutzungsdauer für das Haus oder die Wohnung von 10, 15 oder 20 Jahren. Danach kannst Du entscheiden, ob Du ein weiteres Dauerwohnrecht (Verlängerung) erwerben oder auch kaufen möchtest. Du bist damit sehr flexibel und nicht unbedingt auf Lebenszeit an die Wohnung gebunden. Auch unvorhersehbaren Ereignissen wie Umzug in einen weit entfernten Ort wegen der Arbeit, Änderungen in der Familie oder auch schwerer Krankheit werden durch die Möglichkeit der Rückgabe des Dauerwohnrechtes Rechnung getragen.
Mit der Zahlung eines Einmalentgeltes in Höhe von mindestens 20.000 Euro (mit dieser Summe ist beim Eigenheimbau noch nicht mal das Grundstück bezahlt) erwirbst Du das Dauerwohnrecht und kannst damit eine Eigentumswohnung für die vereinbarte Dauer nutzen. Damit alles seine Ordnung hat, wird darüber eine Vereinbarung geschlossen und das Dauerwohnrecht in das Grundbuch eingetragen.
Neben dem bereits erwähnten Einmalentgelt von mindestens 20.000 Euro ist ein monatliches Nutzungsentgelt, ähnlich der Miete, zu zahlen. Dabei wird das Einmalentgelt aufgerechnet – Du wohnst diesen Betrag also ab.
In folgenden Wohnungseigentumsanlagen kannst Du zum Dauerwohnrecht wohnen:
0371 52348 - 0
0371 52348 - 333
0371 52348 - 444
0371 52348 - 555
0371 52348 - 666
0371 52348 - 777
0371 52348 - 999
Wohnungsgenossenschaft “EINHEIT” eG Chemnitz
Alfred-Neubert-Straße 17 · 09123 Chemnitz
Mo. – Do. 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Zentrale: 0371 52348-0
Vermietung: 0371 52348-333
Wohnungseigentum: 0371 52348-444
Reparaturannahme: 0371 52348-555
Gästewohnung: 0371 52348-222
Fax: 0371 52348-111
E-Mail: service@wg-einheit.de
0163 9613900
Montag bis Donnerstag: 18:00 – 08:00 Uhr
Freitag: 12:00 Uhr bis Montag: 08:00 Uhr