Inhaberschuld­verschreibungen

Eine attraktive Geldanlageform für unsere Genossenschaftsmitglieder

Warum Inhalberschuldverschreibungen?

Inhaberschuldverschreibungen – Sicherheit trifft Sinn

Inhaberschuldverschreibungen einer Wohnungsgenossenschaft bieten Anlegerinnen und Anlegern eine attraktive Möglichkeit, Kapital nicht nur sicher und rentabel, sondern auch verantwortungsvoll anzulegen. Im Gegensatz zu vielen spekulativen Anlageformen steht hier der reale Wert im Vordergrund: Wohnungen, die Menschen dauerhaft ein Zuhause geben.

Stabilität und Verlässlichkeit
Wohnungsgenossenschaften sind traditionsreiche, solide aufgestellte Unternehmen, die auf langfristige Wertschöpfung setzen. Durch ihre Gemeinwohlorientierung arbeiten sie nachhaltig und risikoarm. Die Anlage in Inhaberschuldverschreibungen profitiert daher von einem stabilen Fundament und solider Planung.

Planbare Erträge
Die Schuldverschreibungen sind mit einem festen Zinssatz ausgestattet. Für Anlegerinnen und Anleger bedeutet das: regelmäßige, kalkulierbare Zinszahlungen, unabhängig von den Schwankungen der Finanzmärkte. So entsteht ein verlässliches Einkommen, das Sicherheit schafft.

Investition mit sozialem Mehrwert
Wer Inhaberschuldverschreibungen zeichnet, unterstützt gleichzeitig den genossenschaftlichen Auftrag: die Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem Wohnraum. Damit trägt jede Investition zu einer wichtigen gesellschaftlichen Aufgabe bei – und verbindet Rendite mit Verantwortung.

Flexibilität
Als Inhaberschuldverschreibung ist das Papier übertragbar, dafür ist eine persönliche Information an die Genossenschaft notwendig. So bleibt die persönliche Flexibilität erhalten, ohne auf die Vorteile einer stabilen und sicheren Anlage verzichten zu müssen.

Hier findest du unserer allgemeinen Konditionen: 

Laufzeit /Betrag ab 1.000,- € ab 3.000,- € ab 5.000,- € ab 10.000,- €

für 12 Monate

0,10 %

0,50 %

0,80 %

1,30 %

für 24 Monate

0,10 %

0,50 %

1,30 %

1,80 %

für 36 Monate

0,80 %

0,80 %

1,80 %

2,50 %

für 60 Monate

1,30 %

1,30 %

2,10 %

2,80 %

Die Zinsen unterliegen der Kapitalertragsteuer (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Bei dieser Form der Geldanlage fallen für Dich keine zusätzlichen Gebühren (Depot- oder Verwaltungsgebühren) an.

Wie erfolgen der Erwerb und die Zinszahlung?

Nach Überweisung des Anlagebetrages an die Genossenschaft wird umgehend die Urkunde ausgereicht.

Die Zinszahlung erfolgt anschließend jährlich, indem Du die Zinscoupons, welche auf der Urkunde abgebildet sind, in der Genossenschaft schneiden und entwerten lässt. Die Zinsen werden Dir innerhalb weniger Tage nach Entwertung des Zinscoupons auf Dein Konto überwiesen.

Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit der Geldanlage übergibst Du die Urkunde wieder der Genossenschaft.
Dann erhältst Du Dein Geld in wenigen Tagen ausgezahlt.

Der gesamte Ablauf erfolgt bargeldlos.

Deine Ansprechpartnerin

Jeden Montag findet von 14 bis 17 Uhr in der Geschäftsstelle Alfred-Neubert-Straße 17 unsere Zinssprechstunde statt.

Zusätzliche Termine sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Katrin Kraneis

Team Rechnungswesen Anlagenbuchhaltung / Darlehens- und Bilanzbuchhaltung