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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung unserer Servicekarte
Geltungsbereich
Diese AGB gelten für die Nutzung der Servicekarte der Genossenschaft. Mit der Nutzung der Servicekarte erkennt der Karteninhaber diese AGB an.
Eigentum und Gültigkeit
Die Servicekarte bleibt Eigentum der Genossenschaft und ist nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig. Die Servicekarte ist nicht übertragbar und hat eine Gültigkeit bis zum Ende des Mitgliedschaftsverhältnisses.
Leistungsumfang
Die Genossenschaft ist jederzeit berechtigt, den Leistungsumfang der Servicekarte zu erweitern oder einzuschränken. Die angegebenen Leistungen in Prospektinformationen oder ähnlichen sind unverbindlich. Ein Rechtsanspruch gegenüber der Genossenschaft kann daher nicht hergeleitet werden.
Vorlage des Personalausweises
Wenn der Kooperationspartner es wünscht, hat der Karteninhaber neben der Servicekarte auch seinen Personalausweis oder ein ähnliches Dokument vorzulegen. Der Kooperationspartner ist nicht berechtigt, weitergehende Daten, als die auf der Servicekarte aufgedruckten zu notieren, wenn dies der Karteninhaber nicht wünscht.
Haftung und Gewährleistung
Die Genossenschaft übernimmt durch die Übergabe der Servicekarte keine Haftung und Gewähr für die Leistungen der genannten Einrichtungen. Für die Nutzung dieser Einrichtung gelten im Übrigen die einschlägigen Nutzungsbedingungen. Sollte es nicht mehr möglich sein, die Kartenvorteile den Karteninhabern zu gewähren, besteht kein Anspruch der Kunden auf Gewährung der Vorteile. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Beendigung der Mitgliedschaft
Bei Beendigung der Mitgliedschaft endet auch die Anspruchsberechtigung des Kunden aus den vorgenannten Punkten. Bei andauerndem Vertragsverhältnis mit einem Kooperationspartner obliegt die Informationspflicht über die Mitgliedschaftsbeendigung dem Kunden.
Änderung der Nutzungsbedingungen
Die Genossenschaft ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen bei Vorliegen sachlicher Gründe jederzeit zu ändern. Durch Weiterbenutzung der Servicekarte erkennt der Karteninhaber diese Änderungen an.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Genossenschaft.
Ist die Wanderung für alle Altersgruppen und Fitnesslevel geeignet?
Family time
Kann ich individuell verlängern?
Ja, die Buchungsdauer ist tagweise oder pauschal verlängerbar. Kontaktiere uns dafür einfach.
Wie lange kann ich buchen?
Ab 14 bis 30 Tage kannst du durchgängig zum Pauschalpreis buchen. Die Mietdauer lässt sich natürlich individuell verlängern.
Ab wann gilt die Langzeitbuchung?
Ab einer Buchungsdauer von 14 Tagen profitierst du von unseren Langzeitkonditionen.
Du möchtest mitlaufen und hast noch weitere Fragen?
Lorem ipsum
Muss ich mich für die Wanderung anmelden?
Lorem ipsum
Was sollte ich zur Wanderung mitbringen?
Lorem ipsum
Wie hoch ist die Startgebühr und wer nimmt kostenlos teil?
Lorem ipsum
Kostet mich die Servicekarte etwas?
Nein, die Servicekarte ist kostenlos und wird dir mit der Übersendung der Bestätigung zum Beitritt als Mitglied zugeschickt.
Was ist, wenn ich meine Servicekarte verlegt habe?
Das ist kein Problem – melde dich einfach in unserem Kundencenter unter 0371 52348-0 oder bei Frau Katja Patzenbein, Mitarbeiterin Mitgliederwesen, unter 0371 52348-607. Wir stellen dir kostenlos eine neue Servicekarte aus.
Wer darf die Servicekarte nutzen?
Die Servicekarte ist nicht übertragbar und kann ausschließlich vom innehabenden Mitglied genutzt werden. Wenn der Kooperationspartner es wünscht, hat der Karteninhaber neben der Servicekarte auch seinen Personalausweis oder ein ähnliches Dokument vorzulegen.
Was sollte man sonst noch wissen?
Wir möchten darauf hinweisen, dass wir als Genossenschaft für die angebotenen Leistungen und die Einhaltung der Nachlässe keine Haftung übernehmen. Änderungen sind vorbehalten. Zahlungsmodalitäten sind den Kooperationspartnern zu erfragen. Wir informieren euch bei Aktualisierungen der Angebote auf unserer Homepage.
Ich bin Dienstleister und möchte mich als Servicepartner einbringen. An wen kann ich mich wenden?
Wir sind immer auf der Suche nach neuen Kooperationspartnern, um unseren Mitgliedern eine breite Palette an Angeboten und Produkten zu bieten. Wenn du Interesse hast, wende dich gern an Frau Melanie Grun, Mitarbeiterin Mitgliederbetreuung, unter 0371 52348-902
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung unserer Servicekarte
Geltungsbereich
Diese AGB gelten für die Nutzung der Servicekarte der Genossenschaft. Mit der Nutzung der Servicekarte erkennt der Karteninhaber diese AGB an.
Eigentum und Gültigkeit
Die Servicekarte bleibt Eigentum der Genossenschaft und ist nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig. Die Servicekarte ist nicht übertragbar und hat eine Gültigkeit bis zum Ende des Mitgliedschaftsverhältnisses.
Leistungsumfang
Die Genossenschaft ist jederzeit berechtigt, den Leistungsumfang der Servicekarte zu erweitern oder einzuschränken. Die angegebenen Leistungen in Prospektinformationen oder ähnlichen sind unverbindlich. Ein Rechtsanspruch gegenüber der Genossenschaft kann daher nicht hergeleitet werden.
Vorlage des Personalausweises
Wenn der Kooperationspartner es wünscht, hat der Karteninhaber neben der Servicekarte auch seinen Personalausweis oder ein ähnliches Dokument vorzulegen. Der Kooperationspartner ist nicht berechtigt, weitergehende Daten, als die auf der Servicekarte aufgedruckten zu notieren, wenn dies der Karteninhaber nicht wünscht.
Haftung und Gewährleistung
Die Genossenschaft übernimmt durch die Übergabe der Servicekarte keine Haftung und Gewähr für die Leistungen der genannten Einrichtungen. Für die Nutzung dieser Einrichtung gelten im Übrigen die einschlägigen Nutzungsbedingungen. Sollte es nicht mehr möglich sein, die Kartenvorteile den Karteninhabern zu gewähren, besteht kein Anspruch der Kunden auf Gewährung der Vorteile. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Beendigung der Mitgliedschaft
Bei Beendigung der Mitgliedschaft endet auch die Anspruchsberechtigung des Kunden aus den vorgenannten Punkten. Bei andauerndem Vertragsverhältnis mit einem Kooperationspartner obliegt die Informationspflicht über die Mitgliedschaftsbeendigung dem Kunden.
Änderung der Nutzungsbedingungen
Die Genossenschaft ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen bei Vorliegen sachlicher Gründe jederzeit zu ändern. Durch Weiterbenutzung der Servicekarte erkennt der Karteninhaber diese Änderungen an.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Genossenschaft.
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