Grundmietenerlass
in Höhe von 5 %
Beim erstmaligen Einzug in eine Wohnung bzw. bei Einzug in eine flächenmäßig größere Wohnung gewähren wir für bis zu 3 im Haushalt lebende und polizeilich gemeldete Kinder einen Grundmieterlass von 5% pro Kind. Dies gilt jeweils bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des jeweiligen Kindes. Für unser Mietobjekt Freiraum² gelten gesonderte Konditionen. Von eventuellen Anpassungen der Grundmiete wird der gewährte Rabatt nicht tangiert. Es gelten das Datum der Gewährung und die damit einhergehenden Konditionen.
50 € für das neue Familienmitglied
Willkommen im Leben! Für die Geburt Eures Kindes erhaltet Ihr, als aktives Mitglied und Wohnende*er, 50 € als Willkommensgruß. Schickt uns dazu einfach innerhalb von 6 Monaten eine Kopie der offiziellen Geburtsurkunde.
Die ersten 3 Monate umsonst
Für den perfekten Start ins selbstständige Leben erlassen wir jedem neu beitretenden Mitglied, welches seinen ersten eigenen Haushalt gründet, die Grundmiete für die ersten drei Monate.
Bei Gewinnung eines neuen Mieters erhalten beide, der Werbende und der Geworbene, eine Grundmiete für die jeweilige Wohnung erlassen.
Der Erlass muss bis Nutzungsbeginn des Neumieters beantragt werden. Voraussetzung ist, dass zwischen dem Geworbenen und der WG „EINHEIT“ in den letzten 12 Monaten kein Mietverhältnis bestanden hat. Der Mieterlass erfolgt nach vertragsgemäßer Zahlung der ersten drei Gesamtmieten des neueinziehenden Mieters
Bei Gewinnung eines neuen Mieters oder anderen Eigentümers erhält der Werbende 100 €. Die Prämie muss bis zum Einzug des Neumieters beziehungsweise bis Übergang Lasten und Nutzen beantragt werden. Voraussetzung ist, dass der Geworbene eine Wohnung im Bestand oder in der Eigentumsverwaltung der WG „EINHEIT“ mietet oder kauft.
0371 52348 - 0
0371 52348 - 333
0371 52348 - 444
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0371 52348 - 666
0371 52348 - 777
0371 52348 - 999
Damit du in Sachen Wohnen immer den richtigen Ansprechpartner findest und dich rundum Zuhause fühlst, gibt es unser Servicepartnerprogramm. Werde Mitglied und erhalte die Servicekarte der WG „EINHEIT“. Du profitierst von den vielen Serviceleistungen unserer Genossenschaft und von attraktiven Sonderkonditionen ausgewählter Unternehmen.
Lege dazu einfach bei unseren hier aufgeführten Servicepartnern deine Servicekarte vor und spare bares Geld. Mit der Nutzung deiner Servicekarte unterstützt du auch lokale Geschäfte und Dienstleister in deiner Umgebung.
Lass uns gemeinsam an einem Strang ziehen und von unserer starken Gemeinschaft profitieren!
Wende dich gern an unsere Servicehotline unter 0371 523480.
Die Servicekarte erhält jedes Mitglied unserer Genossenschaft. Der Beitritt zur Genossenschaft ist mit einem Anteil in Höhe von 50,00 € zzgl. 30,00 € Eintrittsgebühr möglich.
Nein, die Servicekarte ist kostenlos und wird dir mit der Übersendung der Bestätigung zum Beitritt als Mitglied zugeschickt.
Das ist kein Problem – melde dich einfach in unserem Kundencenter unter 0371 52348-0 oder bei Frau Katja Patzenbein, Mitarbeiterin Mitgliederwesen, unter 0371 52348-607. Wir stellen dir kostenlos eine neue Servicekarte aus.
Die Servicekarte ist nicht übertragbar und kann ausschließlich vom innehabenden Mitglied genutzt werden. Wenn der Kooperationspartner es wünscht, hat der Karteninhaber neben der Servicekarte auch seinen Personalausweis oder ein ähnliches Dokument vorzulegen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass wir als Genossenschaft für die angebotenen Leistungen und die Einhaltung der Nachlässe keine Haftung übernehmen. Änderungen sind vorbehalten. Zahlungsmodalitäten sind den Kooperationspartnern zu erfragen. Wir informieren euch bei Aktualisierungen der Angebote auf unserer Homepage.
Wir sind immer auf der Suche nach neuen Kooperationspartnern, um unseren Mitgliedern eine breite Palette an Angeboten und Produkten zu bieten. Wenn du Interesse hast, wende dich gern an Frau Melanie Grun, Mitarbeiterin Mitgliederbetreuung, unter 0371 52348-902
Die Karte berechtigt dich zur Inanspruchnahme folgender Dienstleistungen:
Die Karte ist bereits vor der Inanspruchnahme der Dienstleistung bzw. dem Kauf bei dem Servicepartner vorzulegen.
Diese AGB gelten für die Nutzung der Servicekarte der Genossenschaft. Mit der Nutzung der Servicekarte erkennt der Karteninhaber diese AGB an.
Die Servicekarte bleibt Eigentum der Genossenschaft und ist nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig. Die Servicekarte ist nicht übertragbar und hat eine Gültigkeit bis zum Ende des Mitgliedschaftsverhältnisses.
Die Genossenschaft ist jederzeit berechtigt, den Leistungsumfang der Servicekarte zu erweitern oder einzuschränken. Die angegebenen Leistungen in Prospektinformationen oder ähnlichen sind unverbindlich. Ein Rechtsanspruch gegenüber der Genossenschaft kann daher nicht hergeleitet werden.
Wenn der Kooperationspartner es wünscht, hat der Karteninhaber neben der Servicekarte auch seinen Personalausweis oder ein ähnliches Dokument vorzulegen. Der Kooperationspartner ist nicht berechtigt, weitergehende Daten, als die auf der Servicekarte aufgedruckten zu notieren, wenn dies der Karteninhaber nicht wünscht.
Die Genossenschaft übernimmt durch die Übergabe der Servicekarte keine Haftung und Gewähr für die Leistungen der genannten Einrichtungen. Für die Nutzung dieser Einrichtung gelten im Übrigen die einschlägigen Nutzungsbedingungen. Sollte es nicht mehr möglich sein, die Kartenvorteile den Karteninhabern zu gewähren, besteht kein Anspruch der Kunden auf Gewährung der Vorteile. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Bei Beendigung der Mitgliedschaft endet auch die Anspruchsberechtigung des Kunden aus den vorgenannten Punkten. Bei andauerndem Vertragsverhältnis mit einem Kooperationspartner obliegt die Informationspflicht über die Mitgliedschaftsbeendigung dem Kunden.
Die Genossenschaft ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen bei Vorliegen sachlicher Gründe jederzeit zu ändern. Durch Weiterbenutzung der Servicekarte erkennt der Karteninhaber diese Änderungen an.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Genossenschaft.
Wohnungsgenossenschaft „EINHEIT“ eG Chemnitz
Alfred-Neubert-Straße 17 · 09123 Chemnitz
Mo. – Do. 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
Zentrale: 0371 52348-0
Vermietung: 0371 52348-333
Wohnungseigentum: 0371 52348-444
Reparaturannahme: 0371 52348-555
Gästewohnung: 0371 52348-222
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E-Mail: service@wg-einheit.de
0163 9613900
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