Beim erstmaligen Einzug in eine Wohnung bzw. bei Einzug in eine flächenmäßig größere Wohnung gewähren wir für jedes im Haushalt lebende und polizeilich gemeldete Kind bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres einen Grundmietenerlass in Höhe von 5 %. Für unser Mietobjekt Freiraum² gelten gesonderte Konditionen.
Das Baby erhält bei der Geburt 50 €. Eine Kopie der Geburtsurkunde muss der WG „EINHEIT“ spätestens ein halbes Jahr nach Geburt vorliegen, um den Willkommensgruß zu erhalten.
Wer seinen ersten eigenen Haushalt gründet (nach Auszug aus dem Elternhaus) und bei uns Mitglied wird, dem erlassen wir die Grundmiete für die ersten drei Monate.
Bei Gewinnung eines neuen Mieters erhalten beide, der Werbende und der Geworbene, eine Grundmiete für die jeweilige Wohnung erlassen.
Der Erlass muss bis Nutzungsbeginn des Neumieters beantragt werden. Voraussetzung ist, dass zwischen dem Geworbenen und der WG „EINHEIT“ in den letzten 12 Monaten kein Mietverhältnis bestanden hat. Der Mieterlass erfolgt nach vertragsgemäßer Zahlung der ersten drei Gesamtmieten des neueinziehenden Mieters.
Das Formular finden Sie hier: Download
Bei Gewinnung eines neuen Mieters oder anderen Eigentümers erhält der Werbende 100 €. Die Prämie muss bis zum Einzug des Neumieters beziehungsweise bis Übergang Lasten und Nutzen beantragt werden. Voraussetzung ist, dass der Geworbene eine Wohnung im Bestand oder in der Eigentumsverwaltung der WG „EINHEIT“ mietet oder kauft.
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Aktuell erhalten Sie folgende Rabatte:
Änderungen vorbehalten
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0371 52348 - 333
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Wohnungsgenossenschaft “EINHEIT” eG Chemnitz
Alfred-Neubert-Straße 17 · 09123 Chemnitz
Mo. – Do. 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Fr. 08:00 – 12:00 Uhr
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